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Anpassung Vorsorgereglement
Per 1. Januar 2022 tritt das neue Vorsorgereglement in Kraft. Die Anpassungen erfolgen aufgrund der Weiterentwicklung der IV. Neu wird bei der IV ein stufenloses Rentensystem eingeführt.
Die Weiterentwicklung der IV tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. November 2021 beschlossen. Die Gesetzesrevision bringt insbesondere Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit psychischen Problemen. Bei den medizinischen Begutachtungen werden Massnahmen zur Qualitätssicherung und für mehr Transparenz eingeführt. Die Umsetzung dieser Revision bedingt umfangreiche Änderungen auf Verordnungsstufe, zu welchen eine Vernehmlassung stattgefunden hat. Der Bundesrat hat deren Ergebnisse zur Kenntnis genommen und einige Anpassungen an den Verordnungsregelungen vorgenommen. Die Pensionskasse muss gewisse Anpassungen des Invaliditätsgesetzes (IVG) ebenfalls übernehmen. Dies betrifft insbesondere die Bemessung des IV-Grades und der sich daraus ergebenden Leistung.
Damit der Anreiz besteht, die Erwerbstätigkeit zu erhöhen, wird für Neurenten ein stufenloses System eingeführt. Im bisherigen Rentensystem mit vier Stufen ist es für viele IV-Rentnerinnen und -Rentner nicht attraktiv mehr zu arbeiten, weil sich wegen Schwelleneffekten ihr verfügbares Einkommen nicht erhöht. Ab einem IV-Grad von 70 Prozent bleibt eine ganze Rente zugesprochen.
Mit der Einführung des stufenlosen Rentensystems durch die WEIV (Weiterentwicklung der IV) erhält die prozentgenaue Erhebung des IV-Grades einen höheren Stellenwert. Denn für die Rentenhöhe kommt es neu auf jedes Prozent IV-Grad an. Um die Rechtssicherheit und Einheitlichkeit zu erhöhen, werden die wichtigsten Grundsätze zur Bemessung des Invaliditätsgrades neu auf Verordnungs- statt auf Weisungsstufe geregelt.
IV-Grad |
Bisherige Regelung |
Neue Regelung |
Kommentar |
>70% |
100% IV-Rente |
100% IV-Rente |
Ab 70% Volle Rente |
65% |
75% IV-Rente |
65% IV-Rente |
Neu nach IV-Grad % |
50% |
50% IV-Rente |
50% IV Rente |
Neu nach IV Grad % |
45% |
25% IV-Rente |
37.5% IV-Rente |
Berechnung (50%-(5*2.5%)) |
40% |
25% IV-Rente |
25.0% IV-Rente |
Berechnung (50%-10*2.5%)) |
<40% |
Kein Anspruch |
Kein Anspruch |
|