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unbezahlter Urlaub
Bei einem unbezahlten Urlaub haben Sie die unwiderrufliche Möglichkeit während der Dauer des Urlaubs, jedoch maximal während 6 Monaten,
- die Versicherung unverändert aufrecht zu erhalten, sofern die reglementarischen Beiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) von der versicherten Person ungeschmälert geleistet werden oder
- nur für die Risiken Invalidität und Tod versichert zu bleiben, sofern hierfür die Risikobeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) sowie allfällige Sanierungsbeiträge von der versicherten Person geleistet werden. Die Versicherung der Risiken Tod und Invalidität besteht nur, falls die versicherte Person für die Dauer des unbezahlten Urlaubs eine Abredeversicherung abgeschlossen hat, welche den Versicherungsschutz infolge eines Nichtberufsunfalls aufrechterhält
Trifft die versicherte Person keine Wahl oder fallen die Beiträge aus, besteht der Versicherungsschutz noch während des ersten Monats nach Beendigung der Beitragszahlung weiter. Betreffend der Abredeversicherung müssen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber melden.