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Pensionskasse der Stadt Olten
Dornacherstrasse 1
4600 Olten, CH
+41 43 817 73 21
pkstadtolten@libera.ch
Brücke bei AKW

Lebenspartnerschaft

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner für den Fall Ihres Todes zu begünstigen. Damit Leistungen ausgerichtet werden, müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • die Lebenspartner vor dem Tod der versicherten Person nachweislich in einer festen und ausschliesslichen Zweierbeziehung am gemeinsamen Wohnsitz sowie im gemeinsamen Haushalt gelebt haben, und
  • die versicherte und die begünstigte Person im Zeitpunkt des Todes jeweils unverheiratet bzw. nicht in eingetragener Partnerschaft und im Sinne von Art. 95 ZGB nicht verwandt sind, und
  • entweder der bezeichnete Lebenspartner im Zeitpunkt des Todes das 40. Lebensjahr zurückgelegt hat und die Lebenspartnerschaft gemäss lit. a mindestens während der letzten 5 Jahre ununterbrochen gedauert hat oder der bezeichnete Lebenspartner für mindestens ein gemeinsames Kind mit Anspruch auf Waisenrente der Pensionskasse aufkommen muss, und
  • die versicherte Person der Pensionskasse vor Eintritt eines Vorsorgefalls und zu Lebzeiten den begünstigten Lebenspartner schriftlich mitgeteilt hat. Ist diese Meldung unterblieben, besteht keine Leistungspflicht der Pensionskasse.

Formular Lebenspartnerrente