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Heirat oder eingetragene Partnerschaft
Ihr Arbeitgeber meldet grundsätzlich Ihre Heirat oder die Eintragung Ihrer Partnerschaft. Anschliessend wird der Stand Ihres Vorsorgekapitals an Ihrem Heiratsdatum festgehalten. Dieses Vorsorgekapital kann bei einer allfälligen späteren Scheidung nicht geteilt werden.