- Startseite
- News
- Aktuell
- Anpassung des Vorsorgereglements per 1. Januar 2024
Anpassung des Vorsorgereglements per 1. Januar 2024
03.01.2024
Das Vorsorgereglement muss aufgrund der Umsetzung der Reform AHV 21 angepasst werden.
Das Vorsorgereglement muss aufgrund der Umsetzung der Reform AHV 21 angepasst werden. Es sind hauptsächlich formelle Anpassungen, weil die Pensionskasse der Stadt Olten schon heute ein einheitliches Pensionierungsalter für Frauen und Männer und die Möglichkeit von Teilpensionierungen kennt.
Es handelt sich gesamthaft um unwesentliche Änderungen.
Sie betreffen
- den Begriff «Referenzalter» anstatt «ordentliches Pensionierungsalter»
- den versicherten Jahreslohn
- Schritte zur Teilpensionierung
- Kürzere Fristen beim Kapitalbezug
- den Datenschutz infolge Inkrafttretens des revidierten Datenschutzgesetzes
Das Vorsorgereglement ab 1. Januar 2024 ist unter den Reglementen abgelegt.