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Verzinsung 2024 / Einmalige Zusatzleistung an Rentenbeziehende
Die Sparguthaben der Aktivversicherten werden für das Jahr 2024 mit 5% verzinst. Rentenbeziehende erhalten eine einmalige Zusatzleistung.
Die Pensionskommission der Pensionskasse Stadt Olten hat am 25. November 2024 die Verzinsung der Sparguthaben der Aktivversicherten für das Jahr 2024 und die Verzinsung der unterjährigen Austritte für das Jahr 2025 beschlossen.
Das Anlagejahr 2024 verlief bisher gut. Die Pensionskommission hat unter Berücksichtigung der finanziellen Situation der Pensionskasse entschieden, die Kapitalien der Versichterten für das Jahr 2024 mit 5.0% zu verzinsen. Austritte im Jahr 2025 weden mit dem vom Bundesrat verabschiedten Mindestzinssatz von 1.25% verzinst.
Von der guten Situation sollen auch die Rentenbeziehenden profitieren. Die Pensionskommission hat deshalb beschlossen, den Rentenbeziehenden eine einmalige Zusatzleistung - abhängig von der monatlichen Rentenleistung - auszurichten. Der Minimalbetrag der Zusatzleistung beträgt 500 Franken, der Maximalbetrag 3'000 Franken. Die Details können einem kommenden Schreiben an die Rentenbeziehenden entnommen werden.