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Einkauf
Einkauf in die reglementarische Altersleistung
Ziel eines Einkaufs ist die Verbesserung des Vorsorgeschutzes. Damit können Sie allfällige Lücken schliessen, welche beispielsweise durch fehlende Beitragsjahre, Lohnerhöhungen, Pensenerhöhungen, unbezahlten Urlaub oder bei Scheidung entstanden sind. Darüber hinaus sind Einkäufe zum Auskauf der Rentenkürzung bei einer vorzeitigen Pensionierung möglich.
Vor einem Einkauf aus privaten Mitteln sind zuerst alle Guthaben der beruflichen Vorsorge einzulegen. Die Einkaufsmöglichkeit kann eingeschränkt sein, wenn ungewöhnlich hohe Guthaben der Säule 3a vorhanden sind. Zudem sind Vorbezüge für Wohneigentum vorgängig zurückzuzahlen. Die maximal mögliche Einkaufssumme können Sie Ihrem Versicherungsausweis entnehmen oder lassen sich wie folgt berechnen (s. unten).
Einkauf in die vorzeitige Pensionierung
Hat eine versicherte Person die fehlenden Vorsorgeleistungen vollständig eingekauft, kann sie zusätzlich die Rentenkürzung bei vorzeitiger Pensionierung auskaufen. Die Berechnung der möglichen Einkaufssummen kann gemäss Beilage berechnet werden (s. unten).
Einschränkungen
Werden freiwillige Einkäufe getätigt, dürfen die daraus resultierenden Leistungen innerhalt der nächsten 3 Jahre nicht in Kapitalform bezogen werden.
Steuerlicher Hinweis
Wird ein Kapital oder Vorbezug innerhalb drei Jahren nach einer freiwilligen Einlage getätigt, kann das steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen (z.B. Aberkennung des Einkommensabzuges für das Einkaufsjahr). Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich rechtzeitig über die steuerlichen Auswirkungen bei der zuständigen Steuerbehörde zu informieren.